Allgemeine Geschäftsbedingungen
Alle Angebote, Lieferungen, Berechnungen erfolgen
zu den nachstehenden Bedingungen:
1. Bestellung
Mündliche Vereinbarungen sind für uns nur dann
verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich bestätigen oder ihnen durch
Übersendung der Ware und der Rechnung entsprechen.
Abweichungen von unseren Verkaufsbedingungen,
insbesondere Bedingungen des Käufers, gelten nur, wenn sie von uns schriftlich
bestätigt werden. Unsere schriftlichen Sonderbedingungen haben Vorrang.
Unsere Angebote sind freibleibend.
2.
Berechnung
Für die Berechnung sind die am Liefertage
gültigen Preise zuzüglich Mehrwertsteuer und das in unserer Auslieferungsstätte
festgestellte Abgangsgewicht maßgebend.
3.
Zahlung
Sofern wir Wechsel entgegennehmen, gehen Diskont-
und Bankspesen zu Lasten des Käufers. Wir übernehmen keine Gewähr für
rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung.
Gegenüber unseren Forderungen kann nicht
aufgerechnet oder ein Zurück-behaltungsrecht ausgeübt werden.
Entstehen Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des
Kunden, sind wir befugt, eingeräumte Zahlungsfristen zu widerrufen. Bei
Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von
2 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen.
4.
Lieferung und Abnahme
Die Lieferung erfolgt bei Rechnungsbeträgen ab
500 € Warenwert portofrei bzw. frachtfrei deutscher Eisenbahn- oder
Schiffstation bzw. frei Grenze Bundesrepublik Deutschland, unter der
Voraussetzung normaler Beförderungsmöglichkeit; an Plätzen, an denen ein Lager
unterhalten wird, ab diesem Lager. Mehrfracht bzw. Mehrporto bei Eilsendungen
geht zu Lasten des Empfängers. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der Käufer mit
einer Verbindlichkeit im Rückstand ist. Für den Fall, dass Zweifel an der
Zahlungsfähigkeit des Käufers entstehen, behalten wir uns vor, die weitere
Erfüllung von Sicherheiten abhängig zu machen oder Vorauszahlung zu verlangen.
Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Arbeiter-,
Energie- oder Rohstoffmangel, Streiks, Aussperrungen, Verkehrsstörungen und
Verfügungen von hoher Hand verlängern die Lieferfristen in angemessenem Umfang.
Sie berechtigen uns außerdem, unter Ausschluss weitergehender Haftung vom
Vertrag insoweit zurückzutreten, als die Lieferung noch nicht durchgeführt ist.
5.
Versand
Alle Sendungen reisen auf Gefahr des Käufers.
Versandart und Versandweg werden von uns gewählt. Wir werden uns bemühen,
Wünsche des Käufers dabei zu berücksichtigen.
6.
Verpackung
Der gewerbliche Käufer trägt die Kosten der
Entsorgung der Verpackung nach § 15 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 bis 5 VerpackG.
Sofern der gewerbliche Käufer vom Verkäufer die Rücknahme der Verpackungen
verlangt und der Verkäufer gem. § 15 VerpackG zur Rücknahme verpflichtet ist,
ist der gewerbliche Käufer verpflichtet, die Kosten des Rücktransportes der
Verpackung zum Betriebsstandort des Verkäufers zu tragen. Für die Einhaltung der
beim Transport zu beachtenden Vorschriften, beispielsweise gefahrgutrechtliche
Vorschriften, ist der gewerbliche Käufer verantwortlich“
7.
Mängel
Etwaige Beanstandungen der Beschaffenheit oder
der Menge sind innerhalb von
8 Tagen nach Erhalt der Ware unter Angabe der
Bestelldaten und der Rechnungs- und Versandnummern zu erheben.
Ordnungsgemäß erhobenen und begründeten
Mängelrügen werden wir nach unserer Wahl durch Preisnachlass, Umtausch oder
Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises entsprechen. Beanstandete
Ware darf nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis zurückgesandt werden.
Weitergehende Ansprüche sind in jedem Falle
ausgeschlossen.
8.
Auskünfte und Raterteilung
Auskünfte über Verarbeitungs- und
Anwendungsmöglichkeiten unserer Produkte, technische Beratungen und sonstige
Angaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss
jeglicher Haftung.
9.
Eigentumsvorbehalt
Die Waren gehen erst dann in das Eigentum des
Käufers über, wenn dieser seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen
Geschäftsbeziehungen getilgt hat. Unser Eigentum erstreckt sich auf die durch
Verarbeitung der Vorbehaltsware entstehenden neuen Erzeugnisse. Dem Käufer
erwachsen aus der Verarbeitung und aus einer Aufbewahrung der Vorbehaltsware
keine Ansprüche gegen uns. Der Käufer darf über die in unserem Eigentum stehende
Ware im ordentlichen Geschäftsgang verfügen, solange er bereit und in der Lage
ist, seinen Verpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen.
Verpfändungen und Sicherungsübereignungen sind nur mit unserer Zustimmung
erlaubt. Alle Forderungen aus der Veräußerung der Vorbehaltsware tritt der
Käufer mit Neben- und Sicherungsrechten einschließlich Wechsel und Schecks zur
Sicherung unserer Ansprüche schon jetzt an uns ab. Wird unsere Vorbehaltsware
nach Verarbeitung mit anderen Sachen oder zusammen mit anderen Sachen zu einem
Gesamtpreis veräußert, so beschränkt sich die Abtretung auf den Rechnungswert
der mitverarbeiteten oder mitveräußerten Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung im
Rahmen eines Werkvertrages wird die Werklohnforderung in Höhe des
Rechnungswertes der mitverarbeiteten Vorbehaltsware schon jetzt an uns
abgetreten. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen fristgemäß
nachkommt, darf er die Forderungen selbst einziehen; Sicherungsabtretungen oder
Verpfändungen darf er nicht vornehmen. Erscheint uns die Verwirklichung unserer
Ansprüche gefährdet, hat der Käufer auf unser Verlangen die Abtretung seinen
Abnehmern mitzuteilen und uns alle erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu
geben.
Übersteigt der Wert der Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als
20 %, sind wir auf Verlangen des Käufers insoweit
zur Freigabe verpflichtet.
10.
Weiterverkauf
Die von uns gelieferte Ware ist grundsätzlich nur
zur Verarbeitung in dem vom Käufer bezeichneten Betrieb bestimmt. Export oder
Reimport ist nur mit unserer vorherigen schriftlichen Genehmigung zulässig.
11.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Lieferung ist die jeweilige
Auslieferungsstätte, für die Zahlung Sitz des Rechnungsstellers. Gerichtsstand
ist der Sitz des Rechnungsstellers und nach unserer Wahl der allgemeine
Gerichtsstand des Käufers.